Die Stiftung Warentest stellte 140 private Haftpflichtversicherungstarife auf den Prüfstand und fand heraus, nicht alle Tarife bieten auch einen Schutz vor Schäden durch Kinder.
Nur in etwa die Hälfte der getesteten Tarife für Familien bieten den so genannten Kinderhaftschutz. Die Summe ist allerdings bei den meisten Tarifen auf einen Betrag von 5.000 EUR beschränkt. Stiftung Warentest empfiehlt Eltern, eine möglichst große Deckungssumme zu wählen. Werden Schäden durch den Vertrag nicht abgedeckt, zahlt die Versicherung nicht.
Die reguläre Haftpflichtversicherung zahlt Schäden von Kindern erst ab 7 Jahren, im Straßenverkehr sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren. Laut Gesetz gelten Kinder bis zu diesem Alter als „deliktunfähig“. Sie sind zwar haftpflichttechnisch bei den Eltern mitversichert, aber die Versicherung zahlt erst bei der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern.
Das klingt alles etwas kompliziert und verwirrend. Von daher sollten Eltern ihre Haftpflichtversicherung noch einmal genau überprüfen. Das kann sicher einigen Ärger ersparen.
Weitere Informationen gibt es in der Zeitschrift „Finanztest“.
Random Posts