Eine Prepaid-Kreditkarte, erhält man sogar mit einem negativen Schufa-Eintrag erhält und mit ihr kann fast nichts mehr schief gehen. Die Einfache Handhabung – aber auch das begrenzte Risiko sorgen für immer mehr Anhänger dieser Zahlungsmöglichkeit.
Eine Prepaid Kreditkarte wird – wie der Name schon verrät – aufgeladen. Das funktioniert ganz einfach – ähnlich wie Aufladekarten für das Handy. Somit wird nur der Betrag bei der Zahlung im Netz oder im Ausland riskiert, der aufgeladen wurde. Ergaunert ein Verbrecher beispielsweise die Daten einer Prepaid Kreditkarte, wird er damit nur recht wenig anfangen können. Er erkennt weder den Aufladebetrag, noch sieht er, dass es sich um eine Prepaid Kreditkarte handelt. Was wird er also tun? Höhere Beträge abrufen! Diese werden allerdings vom Kartensystem abgelehnt. Daher ist der Missbrauch von Prepaid-Kreditkarten eher gering.
Da die Prepaid Kreditkarten nicht wie „echte“ Kreditkarten über erhabene Nummern verfügen, gibt es hin und wieder Probleme mit der Akzeptanz dieser Karte. Einige Geschäfte oder Restaurants verwenden noch alte Kreditkartenlesegeräte und mit denen ist die Prepaid Kreditkarte nicht lesbar. Einige Autovermieter bestehen aufgrund der Zahlungsgarantie auf eine „richtige“ Kreditkarte. Grundsätzlich kann die Karte aber an Millionen von Stellen und Geldautomaten weltweit eingesetzt werden.
Leider sind die Gebühren für die Prepaid Kreditkarte nicht immer günstig. Es werden teilweise Gebühren von fast 80 EUR pro Jahr erhoben. Auch hier lohnt sich Vergleichen. Die Karte wird auch schon für unter 20 EUR angeboten. Bei der Wüstenrot zum Beispiel ist eine Prepaid Mastercard bei der Eröffnung eines kostenlosen Giro- oder Jungendkontos dabei.
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26. August 2009 um 11:27
Der Sicherheitsvorteil von Prepaid Kreditkarten gegenüber echten Kreditkarten ist eher maginal. Mit beiden Varianten ist der Verbraucher gut abgesichert, solange er sich an die Pflichten im Umgang mit der Karte hält. Zwar kann man bei der Prepaidkarte nur mit PIN zahlen (und nicht mit Unterschrift) und maximal kann auch nur das Guthaben aufgebraucht werden, trotzdem kann man bei beiden Kartenvarianten eine Rücklastschrift bei unrechtmäßigen Umsätzen veranlassen. Auch wird das Unterschriftssystem über kurz oder lang auch bei den echten Kreditkarten zugunsten der PIN-Eingabe verdrängt werden.