Der Streit um den Solidaritätszuschlag geht weiter. Von dem Niedersächsischen Finanzgericht wurde heute das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, nachdem der Zuschlag für verfassungswidrig erklärt wurde.
Der Soli wurde für die Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und galt als befristet. Doch nach nun 19 Jahren steht der Zuschlag noch immer Monat für Monat auf der Gehaltsabrechnung. 5,5 Prozent Soli werden auf die Einkommen und die Körperschaftssteuer abgeführt. Eine vorübergehende Abgabe sei dies nicht mehr, befanden die Richter.
Auch in Köln befassten sich Richter schon mit der Abgabe. Sie setzten die Urteilsfindung aber im September aus, um das heutige Urteil abzuwarten. Es wurden jedoch „Zweifel, ob die Erhebung der Zuschlagsteuer nach wie vor verfassungsgemäß ist“ in dem Aussetzungs-beschluss“ vermerkt. In Niedersachsen hat ein 37-jähriger Angestellter geklagt, der im Jahr 2007 rund 1000 Euro Soli bezahlt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat letztes Jahr, ohne Gründe zu nennen, eine Klage abgewiesen. In dem Verfahren ging es aber um das Jahr 2002 und ob sie mit den Richtern aus Hannover gleich stimmen, steht auch in den Sternen. Mit jedem weiteren Monat und Jahr, in dem der Solidaritätszuschlag bezahlt wird, wird der Verdacht größer, dass er einen festen Platz gefunden hat.
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